Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.01.1958

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,284
BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56 (https://dejure.org/1958,284)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1958 - I C 93.56 (https://dejure.org/1958,284)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1958 - I C 93.56 (https://dejure.org/1958,284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Ausführungsanordnung, vorzeitige; Ermessensspielraum

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
    Der Senat hält an der Auffassung fest, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 RUO und die vorzeitige Ausführungsanordnung nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind (BVerwGE 2, 39 und 40).

    In denEntscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 (BVerwGE 2, 39) und BVerwG I C 85.54 (BVerwGE 2, 40) - hat der Senat bereits ausgesprochen, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl. I S. 629) - RUO - und die vorzeitige Ausführungsanordnung, nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind.

  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
    In diesem Verfahren hob das Bundesverwaltungsgericht auf die Revision der Kläger durchUrteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 85.54 - die Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.

    In denEntscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 (BVerwGE 2, 39) und BVerwG I C 85.54 (BVerwGE 2, 40) - hat der Senat bereits ausgesprochen, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl. I S. 629) - RUO - und die vorzeitige Ausführungsanordnung, nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind.

  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56
    Wie in dem zwischen den gleichen Streitparteien ergangenenUrteil vom 11. Juli 1957 - BVerwG I C 79.56 - entschieden worden ist, ist ein Flurbereinigungsgericht, in dem ein aktiver Beamter der Landeskulturverwaltung mitwirkt, nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. auch BVerwGE 4, 191).
  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Die Vorschrift dient dem Ziel, solche Einwirkungen auf den Betrieb auszuschließen, die zu einer Beeinträchtigung der Produktionskraft des Betriebes führen können(Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG I B 3.58 - [RdL 1959 S. 26], Urteile vom 23. Juni 1959 - BVerwG I C 78.58 - undvom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 - [RdL 1960 S. 78]).
  • BVerwG, 01.10.1980 - 5 B 67.79

    Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung des

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93.56 - [NJW 1958, 1553 = RdL 1959, 26]; Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107] beide ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1958 - a.a.O. - liegt danach nicht vor; aus diesem Grunde kann eine Zulassung der Revision auch nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfolgen.

  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 B 53.98

    Wertgleichheit der Landabfindung; allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz; Mehrung

    a) Die Beschwerde meint zum einen, das Flurbereinigungsgericht verweise zwar auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Februar 1960 - BVerwG 1 CB 135.59 - (RdL 1960, 189 f.), gehe aber - obwohl die Ausgangslage dies zwingend erfordere - nicht darauf ein, daß in dem Beschluß vom 19. August 1958 - BVerwG 1 B 3.58 - (RdL 1959, 26) der Grundsatz aufgestellt worden sei, daß die Flurbereinigungsbehörde bei der Landzuteilung nicht willkürlich von der bestehenden Nutzungs- oder Bodenart abweichen dürfe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1958 - VII C 28.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,708
BVerwG, 17.01.1958 - VII C 28.57 (https://dejure.org/1958,708)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1958 - VII C 28.57 (https://dejure.org/1958,708)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - VII C 28.57 (https://dejure.org/1958,708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Milch- und Fettgesetz § 1 Abs. 2, 3, §§ 12, 22

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 129
  • NJW 1958, 1553 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 136.61

    Ausschüttung der Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Milcherzeuger -

    Der Senat hat die Rechtsgültigkeit bejaht, ferner darauf hingewiesen, daß die Ausgleichsabgabe dem Ertragsausgleich in der Privatwirtschaft diene, keine Steuer sei und der Zweck der Regelung darin zu erblicken sei, bei der Verwendung der Milch als Trinkmilch wie auch als Werkmilch sowie bei der notwendigen Versorgung der Trinkmilchmärkte trotz unterschiedlicher Entfernung der Molkereien vom Markt eine Annäherung der wirtschaftlichen Ergebnisse für Milcherzeuger und Molkereien herbeizuführen (vgl. die Urteile des Senats vom 17. Januar 1958 und 22. Juni 1962, BVerwGE 6, 129 und 134; 14, 279).
  • BVerwG, 18.07.1967 - I C 4.67

    Abgabepflichtigkeit von Milcherzeugern nach dem Milch- und Fettgesetz (MuFG) -

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied diese Frage durch Urteil vom 17. Januar 1958 (BVerwGE 6, 129) dahin, daß nach der damaligen Fassung des Milch- und Fettgesetzes - wie schon nach der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 28. Februar 1951 (BGBl. I S. 135) - auf Vorzugsmilch keine Ausgleichsabgaben zu erheben waren.
  • BVerwG, 18.07.1967 - I C 3.67

    Heranziehung eines Erzeugers von Vorzugsmilch zu Ausgleichsabgaben - Begriff der

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied diese Frage durch Urteil vom 17. Januar 1958 (BVerwGE 6, 129) dahin, daß nach der damaligen Fassung des Milch- und Fettgesetzes - wie schon nach der ursprünglichen Gesetzesfassung vom 28. Februar 1951 (BGBl. I S. 135) - auf Vorzugsmilch, keine Ausgleichsabgaben zu erheben waren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht